Vortrag zu „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht“
RÜCKSCHAU: Dr. med. Christian Stöberl referiert in St. Severin
Für den Pfarrverband Ainring organisierten Pfarrgemeinderäte aus der Pfarrei „St. Martin“ Thundorf einen Vortragsabend mit dem Reichenhaller Arzt Dr. Christian Stöberl. Im Pfarrzentrum von „St. Severin“ wurden „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Ehegattennotverordnungsrecht“ thematisiert. Jeder Mensch hat das Recht zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden. Zweck ist es, in gesunden Tagen Vorsorge gegen eine Fremdbestimmung bei Krankheit und beim Sterben zu treffen.
Referent Dr. med. Christian Stöberl zeigte sich erfreut, wie viele Interessierte sich im Pfarrsaal eingefunden hatten. Er stellte sich kurz als Internist vor und sei seit dem Jahr 2011 verantwortlich für die Palliativstation im Krankenhaus Bad Reichenhall und habe oft mit schwerkranken und sterbenden Menschen zu tun und eben auch mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Nebenbei habe er ein paar Hobbys, wie Musik und PGR-Vorsitzender in Piding und dadurch kam die Verbindung in Ainring zustande, einen Vortrag zu halten.
„Ich freue mich, dass fast 70 Leute hier sind. Ich möchte durch das Thema führen und es können Fragen gestellt werden.“
Nach den einführenden Worten stellte er die Agenda kurz vor und ging auf die Begrifflichkeiten ein, weil es oftmals bei Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten Vermischungen sind. Seit über einem Jahr sei eine „Ehegatten-Notverordnungsrecht“ spruchreif. Früher war man langjährig der Meinung, wenn man verheiratet ist, dass der Ehepartner entscheiden kann, dies sei aber nicht der Fall. Weiters medizinische Indikation und Probleme bei Selbstbestimmung.
Patientenverfügung
Der Referent zeigte ein Bild und Leute sollten sich äußern, was ihnen spontan dazu einfalle. Hilflos, Fremdbestimmt, arm, unvorhergesehen, Nähmaschine als Mensch war zu vernehmen. Dr. Stöberl meinte, es sei ein Foto aus einer Intensivstation, wie man es landauf, landab sehen könne. Positiv könne man sehen, da sei jemand, der sich kümmert. Um einem Dilemma vorzubeugen soll eine Patientenverfügung ausgefüllt werden, denn es könne jeden treffen, mitunter könne es ein Segen seinem diese technische Hilfe, auf der anderen Seite und man ins Lebens zurückfinde, andererseits könne es natürlich auch eine Qual sein.
Michael De Ridder ist Arzt und in Berlin eine große zentralen Notaufnahme und hat vor vielen Jahren in einer Hauptstadtzeitung eine Situation geschildert, die der Referent vorlas. Ein 84-Jähriger erlitt vor 14 Monaten einen Schlaganfall und der Mann lebt seither in einem Pflegeheim. Alle Versuche nach einem langen Klinikaufenthalt durch Reha-Maßnahmen, Mobilität, Sprachvermögen und ein wenig Lebensfreude zurückzugewinnen, waren gescheitert.
Schwerstbedürftigkeit stand am Ende aller ärztlichen und pflegerischen Bemühungen. Vor drei Monaten hat er wegen einer Lungenentzündung 16 Tage im Krankenhaus verbracht, seitdem hat er rapide abgebaut und keinen Lebensmut mehr. Er isst zusehends weniger und wiegt nur noch 56 Kilo.
Jeder brauche eine Patientenverfügung (PV), ist die Empfehlung von Dr. Stöberl, gerade im Fall einer schweren Krankheit wichtig. Es eine Entwicklung, ein Prozess und es soll mit Vertrauten über Wertvorstellungen gesprochen werden. Die PV soll rechtlich einwandfrei formuliert werden mit juristischer Verbindlichkeit und persönlicher Glaubwürdigkeit. Eine handschriftliche Niederschrift sei nicht nötig.
Möglichst genaue Beschreibung zu Situationen zum Beispiel was man will etwa Palliativmedizin oder was man nicht möchte, Chemotherapie. Auch gebe es Vordrucke. Die Formulierung muss Akzeptanz bei Ärzten und Pflegekräften finden. Wenn sich in der Lebenssituation wars ändert, soll die PV aktualisiert werden mit Datum und Unterschrift werden. Dazu las der Referent einen Text vor: „Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille der Patienten ist grundsätzlich verbindlich.“
Auf der Leinwand präsentierte der Sprecher Formurale und ging auf die Punkte dabei ein. War au man nicht künstlich beatmet werden, wer solle begleiten (Vertrauter, Hospizbegleiter oder Seelsorger. Es gelte die Absätze gut zu prüfen und überlegen.
Vorsorgevollmacht
Grundsätzlich gehe eine Vorsorgevollmacht (VV) einer Betreuung vor. Gespräche mit dem Bevollmächtigten (genaue Festlegung von dessen persönlichen Daten) über Leben im Alter, Behandlung von Krankheiten und Umstände des Sterbens sollen erfolgen. Die Reichweite sei etwa Gesundheit, Vermögen und Finanzen. Eine notariell Form sei nicht vorgeschrieben, jedoch die Verwendung von Formularen empfohlen. Diese ausgefüllte Schriftstück soll an die bevollmächtigte Person ausgehändigt werden, Aufbewahrung an einem bekannten Ort, beim Hausarzt oder auch bei der Bundesnotarkammer registriert werden. Die VV solle medizinische Maßnahmen, Einstellung lebensverlängerter Maßnahmen und freiheitszentziehenden Maßnahmen beinhalten und stellt ein Ausweisdokuemnt dar.
Ehegattennotvertretungsrecht
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für akute Krankeitssituationen ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht (EV). Für Gesundheitsangelegenheiten. Dies gelte nur für nicht getrenntlebende Verheiratete. Hier werden die behandelten Ärzte dann von ihrer Schweigepflicht entbunden. Eine verheiratete Person kann wegen Bewusstlosigkeit oder Koma selbst nicht mehr in der Lage, in Gesundsheitsangelegenheiten zu entscheiden. Hier dürfe der Ehepartner grundsätzlich Entscheidungen treffen, etwa in ärztliche Untersuchungen oder Heilbehandlungen einwilligen oder Krankenhaus- und Behandlungsverträge abschließen. Die EV ist nur medizinische Belange beschränkt und gilt sechs Monate.
Am Schluss der Ausführungen von Dr. Christan Stöberl wurden noch ein paar Fragen gestellt, welche beantworte wurden.
Als Dank für den informativen Vortrag überreichte die Thundorfer Pfarrgemeinderätin Agnes Enzinger an den Referenten als Dankeschön ein Präsent.
Andreas Pils