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Pfarrei St. Laurentius Ainring

Ainring

Pfarrei Mariä Himmelfahrt Feldkirchen

Feldkirchen

Pfarrei St. Martin Thundorf

Thundorf

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Gruppen in der Pfarrei Mariä Himmelfahrt Feldkirchen

Wir möchten an dieser Stelle Gruppen, die zu unserer Pfarrei gehören oder mit der Pfarrei zusammenarbeiten oder das Pfarrzentrum regelmäig nutzen, aufführen. Genannt werden jeweils die Gruppen, deren Ansprechpartner sowie die Erreichbarkeiten.

Bitte beachten: Die verlinkten Artikel/Seiten sind nicht in jedem Fall an die aktuelle Corona-Situation angepasst.

Gottesdienst mit anschließendem Libera am Kriegerdenkmal

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Pfarrblatt der Pfarrei Feldkirchen



Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder und die Seiten, die mit Namen gekennzeichnet sind, liegen inhaltlich im Verantwortungsbereich dieser Personen.

Andreas Pils

Andreas Pils
Der “rasende Reporter” des Pfarrblattes

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Kirchenverwaltung


  • Maximilian Emans

    Maximilian Emans

    Kirchenpfleger

  • Herbert Galler

    Herbert Galler

  • Carsten Schwantes

    Carsten Schwantes

  • Martin Strobl

    Martin Strobl

Die Kirchenveraltung ist für alle Aufgaben zuständig, die sich im weltlichen Bereich der Katholischen Kirche stellen. Dazu gehört der Unterhalt aller kirchlichen Gebäude samt deren Einrichtung, die Aufstellung der Haushaltspläne, um die finanziellen Mittel bereitzustellen und die Anstellung der kirchlichen Mitarbeiter. Die Kirchenveraltung ist somit das demokratisch gewählte Gremium, das als Organ der Kirchenstiftung in allen Verwaltungs-, Personal- und Finanzfragen zuständig ist.

In der Pfarrei Feldkirchen besteht die Kirchenverwaltung aus

  • dem Pfarrer kraft seines Amtes als Kirchenverwaltungsvorstand
  • dem Verwaltungsleiter als stellvertretender Vorstand
  • viervon den wahlberechtigten Pfarrangehörigen gewählten Mitgliedern

Die Kirchenverwaltung besteht somit aus sieben Mitgliedern. Zu ihren Sitzungen wird sie vom Kirchenverwaltungsvorstand eingeladen und wird durch Beschlussfassung tätig, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Kirchenverwaltungsvorstandes.

Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung als Körperschaft des öffentlichen Rechts in allen rechtlichen Bereichen. Sie ist an die Kirchenstiftungsordnung gebunden als Rechtsgrundlage für ihre Befugnisse. Die Kirchenverwaltung unterliegt der Stiftungsaufsicht durch das Erzbischöfliche Ordinariat. Das dient der Entlastung der Kirchenverwaltung, denn wichtige Beschlüsse der Kirchenverwaltung (z.B. Verträge, Haushaltsplan) werden erst dann gültig, wenn sie stiftungsaufsichtlich genehmigt sind.

Für folgende kirchliche Gebäude in der Pfarrei Feldkirchen ist die Kirchenverwaltung zuständig: Pfarrkirche Feldkirchen, Filialkirche Bicheln, Pfarrzentrum St. Severin in Mitterfelden, Kindergarten St. Raphael in Mitterfelden, und das Wohnhaus (Scholzhaus) in Mitterfelden.

Die Amtszeit der Mitglieder der Kirchenverwaltung beträgt sechs Jahre. Sie begann am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2030.

Geistlicher Impuls

Hirtenwort Kardinal Marx zur Fastenzeit 2025

In seinem Hirtenwort unter der Überschrift „Pilger der Hoffnung sein – gerade jetzt!“ ruft Kardinal Reinhard Marx Christinnen und Christen dazu auf, sich einzumischen und zu engagieren. 

„Unsere Gesellschaft darf nicht gespalten werden, sie muss in Solidarität gemeinsam weiter gehen“, so der Erzbischof von München und Freising. In diesen Tagen der politischen Weichenstellung betont Marx außerdem:„Bei allem politischen Handeln und allen Programmen muss die Würde aller Menschen immer im Zentrum stehen.“

Weitere Angebote

Pastoralkonzept

“Ich hebe meine Augen auf zu den Bergen.“

Psalm 121, 1-2

Social Media: Facebook

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Der treue Menschenhüter

Ich hebe meine Augen auf zu den Bergen.
Woher kommt mir Hilfe? Meine Hilfe kommt vom HERRN, der Himmel und Erde gemacht hat.