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Gottesdienst mit anschließendem Libera am Kriegerdenkmal

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Pfarrblatt der Pfarrei Feldkirchen



Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder und die Seiten, die mit Namen gekennzeichnet sind, liegen inhaltlich im Verantwortungsbereich dieser Personen.

Andreas Pils

Andreas Pils
Der “rasende Reporter” des Pfarrblattes

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Kirchenverwaltung


  • Maximilian Emans

  • Otto Krause

  • Annemarie Pauli

  • Carsten Schwantes

  • Elfriede Winkler

Die Kirchenveraltung ist für alle Aufgaben zuständig, die sich im weltlichen Bereich der Katholischen Kirche stellen. Dazu gehört der Unterhalt aller kirchlichen Gebäude samt deren Einrichtung, die Aufstellung der Haushaltspläne, um die finanziellen Mittel bereitzustellen und die Anstellung der kirchlichen Mitarbeiter. Die Kirchenveraltung ist somit das demokratisch gewählte Gremium, das als Organ der Kirchenstiftung in allen Verwaltungs-, Personal- und Finanzfragen zuständig ist.

In der Pfarrei Feldkirchen besteht die Kirchenverwaltung aus

  • dem Pfarrer kraft seines Amtes als Kirchenverwaltungsvorstand
  • dem Verwaltungsleiter als delegiertem Vorstand
  • fünf von den wahlberechtigten Pfarrangehörigen gewählten Mitgliedern

Die Kirchenverwaltung besteht somit aus sieben Mitgliedern. Zu ihren Sitzungen wird sie vom Kirchenverwaltungsvorstand eingeladen und wird durch Beschlussfassung tätig, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Kirchenverwaltungsvorstandes.

Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung als Körperschaft des öffentlichen Rechts in allen rechtlichen Bereichen. Sie ist an die Kirchenstiftungsordnung gebunden als Rechtsgrundlage für ihre Befugnisse. Die Kirchenverwaltung unterliegt der Stiftungsaufsicht durch das Erzbischöfliche Ordinariat. Das dient der Entlastung der Kirchenverwaltung, denn wichtige Beschlüsse der Kirchenverwaltung (z.B. Verträge, Haushaltsplan) werden erst dann gültig, wenn sie stiftungsaufsichtlich genehmigt sind.

Für folgende kirchliche Gebäude in der Pfarrei Feldkirchen ist die Kirchenverwaltung zuständig: Pfarrkirche Feldkirchen, Filialkirche Bicheln, Pfarrzentrum St. Severin in Mitterfelden, Kindergarten St. Raphael in Mitterfelden, und das Wohnhaus (Scholzhaus) in Mitterfelden.

Die Amtszeit der Mitglieder der Kirchenverwaltung beträgt sechs Jahre. Sie begann am 1. Januar 2019 und endet am 31. Dezember 2024.

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Pfarrgemeinderat


  • Elisabeth Kern

  • Karl Bayer

  • Maria Auer

  • Regina Bräu

  • Notburga Kern

  • Andrea Lämmlein

  • Hannah Lotze

  • Manuela Lotze

  • Andreas Pils

  • Gertraud Raab

  • Réka Schausberger

  • Anna Weber

Die amtlichen Mitglieder sind Pfarrer Wernher Bien und Gemeindereferentin Birgit Weber.

Wir als Pfarrgemeinderäte bilden ein Gremium, das in allen Fragen die die Pfarrgemeinde betreffen beratend mitwirkt. Gemeinsam mit unserem Herrn Pfarrer Wernher Bien und Gemeindereferentin Birgit Weber werden die Ziele der Pastoral diskutiert und formuliert. Eine wichtige Funktion des Pfarrgemeinderates liegt darin, Seismograph für Wünsche, Enttäuschungen und Hoffnungen in der Gemeinde zu sein. Das heißt, durch Gespräche mit unseren Pfarrangehörigen hellhörig zu werden und auf Anregungen einzugehen, um diese an die entsprechende Stelle weiter zu leiten.

Geistlicher Impuls

Möge der Geist mit dir sein

Als Gott die Welt rief ins Leben,
sah man den Geist drüber schweben:
Er schuf sie mit Gott im Verein.
Mög dir in recht vielen Dingen
seine Spuren zu finden gelingen.
Möge der Geist mit dir sein.

Weitere Angebote

Pastoralkonzept

“Ich hebe meine Augen auf zu den Bergen.“

Psalm 121, 1-2

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Der treue Menschenhüter

Ich hebe meine Augen auf zu den Bergen.
Woher kommt mir Hilfe? Meine Hilfe kommt vom HERRN, der Himmel und Erde gemacht hat.